21.12.2011 17:55
Aussetzung der Dichtheitsprüfung: Riesenerfolg der FDP
Kanal-TÜV vom Tisch
Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion ist die umstrittene Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Nordrhein-Westfalen vom Tisch. „Das ist eine gute Nachricht für Hausbesitzer und Mieter auch in Schloß Holte-Stukenbrock“, sagt Thorsten Baumgart, stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Rat. Die Aussetzung der Dichtheitsprüfung ist ein Riesenerfolg für die FDP-Landtagsfraktion, die über Monate als einzige Fraktion konsequent für die Aussetzung des Kanal-TÜVs gekämpft hat.
Bereits im März diesen Jahres hat die FDP eine Initiative zur Aussetzung der landesweit verpflichtenden Regelung in den Landtag eingebracht. Aus Sicht der FDP stehen die Belastungen der Bürger in keinem Verhältnis zum Nutzen der Prüfung. Die Kosten der Prüfung, insbesondere aber die anfallenden Kanalsanierungen stellen gerade für junge Familien und Rentner eine unkalkulierbare Belastung dar. Je nach Länge und Zustand des Kanals kann allein die Prüfung bis zu 2.000 Euro kosten.
Der Umweltausschuss des Landtags hat in der abschließenden Beratung am 14. Dezember 2011 mehrheitlich für die Initiative der FDP zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung gestimmt. Die Landesregierung hat sich mittlerweile ebenfalls erkennbar auf die FDP-Position zubewegt und will im Januar einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorlegen.
„Die Beharrlichkeit und Kontinuität der FDP für eine bürgerfreundliche und pragmatische Lösung haben sich ausgezahlt“, freut sich die FDP SHS.
Die FDP-Landtagsfraktion hat jetzt gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die starre und nicht praktikable Fristensetzung bei Dichtheitsprüfungen beseitigt wird. Künftig soll eine Dichtheitsprüfung nach Ansicht der FDP nur noch bei der Neuerrichtung von Rohrleitungen, bei bedeutenden Änderungen des Leitungssystems oder bei einem konkret begründeten Gefahrenverdacht durchgeführt werden müssen.
„In Schloß Holte-Stukenbrock haben wir mit dem Erlass einer Satzung im Sommer diesen Jahres richtig auf die bisher geltende Gesetzeslage reagiert. Nun müssen wir das weitere Geschehen abwarten und sehen inwieweit diese Satzung dann noch aktuell ist, oder angepasst werden muss“, sagt Thorsten Baumgart. Hauseigentümer sollten bis zur endgültigen Klärung der gesetzlichen Lage keinesfalls eine Dichtheitsprüfung veranlassen.