FDP-Fraktion äußert sich zur Buschkrug-Immobilie

03.05.2018

Die Ratsfraktionen wurden gebeten, sich Gedanken über eine weitere Verwendung der Buschkrug-Immobilie zu machen. Zu diesem Zweck haben wir als Fraktion den Buschkrug besichtigt, um uns vor einen Eindruck zu verschaffen.

 

Vorbemerkung

Aus unserer Sicht ist die Liegenschaft in einem vergleichsweise guten, altersentsprechenden Zustand. Offenbar wurden durch den vorherigen Eigentümer alle notwendigen Instandhaltungen und Renovierungen vorgenommen. Ein besonders hoher Investitionsstau ist nicht erkennbar. 

Insbesondere die Gästezimmer/Appartements sowie die Dachgeschosswohnung sind in einem sehr guten Zustand mit sanitären Einrichtungen auf sehr gutem Niveau.

 

Angeschafft hat die Stadt den Buschkrug als Reserve für die Unterbringung von Flüchtlingen in unserer Stadt. Derzeit ist nicht erkennbar, dass wir das Gebäude auf absehbare Zeit für diesen Zweck akut benötigen werden. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Soziales gilt das auch für den Fall, dass der Stadt aufgrund der Auflösung der Zeltstadt in Stukenbrock-Senne ab Sommer 2018 zusätzlich Flüchtlinge zugewiesen werden sollten.

 

In den bisherigen Diskussionen sind verschiedene Optionen zur weiteren Verwendung des Buschkrugs angesprochen worden. Beispiele:

  • Unterbringung eines Ofenmuseums.
  • Einzug des Kreisfamilienzentrums.

Innerhalb der FDP-Fraktion sind weitere alternative Nutzungsmöglichkeiten besprochen worden. Aus unserer Sicht bedingen alle Lösungen dieser Art allerdings aufwändige Umbaumaßnahmen. Aufgrund der räumlichen Beschaffenheit und des Zustands des Buschkrugs erschienen uns größere Umbaumaßnahmen zwecks Umnutzung in die o.g. Richtungen mit einhergehendem Rückbau des Wohnraums nicht sinnvoll und finanziell nicht gerechtfertigt.

Wir erteilen diesen Überlegungen daher eine Absage.

 

Denkbare zukünftige Nutzungen

Wir sind der Meinung, dass eine weitere Nutzung des Buschkrugs im Wesentlichen in Anlehnung an die bisherige Nutzung sinnvoll ist. Das bedeutet, es sollte geprüft werden, den Buschkrug einer erneuten Verwendung als Gastronomie mit angeschlossenen Gästezimmern zu zuführen.

 

Zielszenario: Verkauf oder Verpachten der Immobilie als Ganzes

Sollte sich ein Interessent finden, der den Buschkrug insgesamt als gastronomischen Betrieb mit Gästezimmern nutzen möchte, ist über eine Veräußerung oder Verpachtung des Gebäudes zu einem angemessenen Preis bzw. Pachtzins nachzudenken. Einer Veräußerung ist dabei der Vorzug zu gewähren. Hierbei ist ausdrücklich keine Eile geboten. Es kann auch die finale Situation der Flüchtlingszuweisungen nach Auflösung der Zeltstadt im Sommer abgewartet werden.

 

Grundsätzlich sind wir der Meinung, eine weitere, hochwertige Gastronomie ist in der Stadt mittelfristig durchaus erstrebenswert. Auch für private Feierlichkeiten würde hierdurch ein zusätzliches Angebot entstehen.

Das Angebot qualitativ hochwertiger Gästezimmer dürfte ebenfalls auf Interesse stoßen. Die Gästezimmer/Appartements des ersten Obergeschosses könnten durch einen neuen Betreiber z.B. gezielt heimischen Unternehmen zur Miete angeboten werden, um auf Zeit Wohnmöglichkeiten für Dualstudierende oder externe Monteure etc. vorhalten zu können.

 

Variante 2: (Teil-)Vermietung der Immobilie

Sollte sich niemand finden, der den Betrieb des Buschkrugs insgesamt aufnehmen möchte, könnten wir uns vorstellen, die Erdgeschossräume den städtischen Chören als Probenraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu wären Gespräche mit den betroffenen und interessierten Vereinen aufzunehmen. Die großzügige Dachgeschosswohnung sollte auf dem freien Markt vermietet werden, da ein dauerhafter Leerstand dem Haus nicht guttun würde.

Dieser Status sollte dann beibehalten werden, bis eine langfristige Entscheidung zur Zukunft des Buschkrugs gefallen ist.