FDP-Kreistagsfraktion hat Fragen zur Corona-Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh

29.12.2020

Die Corona-Lage im Kreis Gütersloh ist weiterhin angespannt und diffus. Die Senkung der Corona-Infektionszahlen und die Entspannung der Situation in den Krankenhäusern sind die obersten Ziele.

 

Der Kreis Gütersloh hat in Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eine Allgemeinverfügung erlassen, die zusätzliche Einschränkungen für die Menschen im Kreis Gütersloh bedeuten.

 

Maßnahmen, die über die Festlegungen des bundesweit geltenden Lockdowns hinaus gehen, sind wohl abzuwägen. Dabei ist auch eine klare und saubere Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Für uns als FDP müssen Grundrechtseinschränkungen zu jederzeit transparent nachvollziehbar sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen.

Vor diesem Hintergrund werfen die Corona-Allgemeinverfügungen des Kreises vom 27. und 28. Dezember aus unserer Sicht verschiedene Fragen auf. Diese hat die FDP-Kreistagsfraktion nun in einem Schreiben an Landrat Adenauer zusammengefasst:

 

·       Der Tagespresse war zu entnehmen, dass der Entwurf der ersten Allgemeinverfügung an Heiligabend zur weiteren Abstimmung an das Landesministerium gegeben wurde. Offenbar wurde vor Inkraftsetzung am 28.12. nicht die Rückmeldung von dort abgewartet. Nur so ist zu erklären, dass nur wenige Stunden nach Inkrafttreten auf Wunsch des Landes wesentliche Änderungen an der Allgemeinverfügung vorgenommen wurden, die dann am 29.12. in Kraft getreten sind. Wie ist dieses Vorgehen zu erklären?

 

·       Die Allgemeinverfügung stützt sich auf § 16 Abs. 2 der CoronaSchVO, nach der Kreise bei einer Inzidenz über 200 weitergehende Maßnahmen beschließen können. Dieser Paragraph regelt ausdrücklich nicht ein zwingendes kreisweites Vorgehen bei diesen weitergehenden Maßnahmen. Das Infektionsgeschehen ist im Kreis überall zu hoch, aber eben doch sehr unterschiedlich. Wie geht der Krisenstab damit um, wenn sich die Inzidenz in den kommenden Tagen weiterhin unter 200 bewegen wird bzw. für einzelne Kommunen des Kreises deutlich unter 200 bewegen wird? Können situativ einzelne Kommunen aus dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung herausgenommen werden?

 

·       Ausgangsbeschränkungen sind ein massiver Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte eines jeden Einzelnen. Andere Kreise sind diesen Weg bereits gegangen. Haben Sie Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser Maßnahme an anderen Orten?

 

·       Welche konkreten Ziele werden mit dieser nächtlichen Ausgangsbeschränkung verfolgt und welche Annahmen stecken dahinter?

 

·       Teilen Sie unsere Einschätzung, dass es nach der Präzisierung durch das Land, wonach die Rückkehr von einer privaten, erlaubten Zusammenkunft einen Ausnahmebestand für die Ausgangssperre darstellt, es diese faktisch überhaupt nicht gibt?

 

·       Die Unverletzlichkeit privater Wohnungen ist grundgesetzlich geschützt. Wie sollen Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld konkret kontrolliert werden?

 

·       Gottesdienste sind vermutlich die derzeit einzig noch stattfindenden größeren Veranstaltungen. Sind Sie der Meinung, dass ein Appell zur Aussetzung von Gottesdiensten in dieser Situation ausreichend ist?

 

·       Entscheidend ist es aus unserer Sicht Corona-Infektionen schnell zu erkennen. Halten Sie es für sinnvoll kurzfristig Testzentren zu aktivieren, um einer möglichst großen Zahl von Menschen mittels Schnelltests die Möglichkeit zu geben, eine Infektion zu erkennen und eine schnelle (Selbst-)Quarantäne zu ermöglichen?

Die vollständige Anfrage als Download finden Sie hier: 

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2020_12_Anfrage Corona-Allgemeinverfügun
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